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Haupt- und Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchung: Ablauf, Unterlagen und was bei Mängeln passiert

Veröffentlicht am

Kfz-Mechaniker im Blaumann prüft mit einem Protokoll das geöffnete Fahrzeug in der Werkstatt

Für die Hauptuntersuchung brauchen Sie einen Termin und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Prüfingenieur sieht sich Bremsen, Fahrwerk, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Karosserie, Umweltverhalten und die sicherheitsrelevante Elektronik an und entscheidet danach über die neue Plakette.

Bei uns ist die Prüfstelle Teil der Werkstatt: Wir sind GTÜ-Stützpunkt, und es ist täglich ein Prüfingenieur anwesend. Sie müssen HU und Werkstatttermin deshalb nicht auf zwei Tage und zwei Betriebe verteilen — die Abgasuntersuchung läuft im selben Termin mit.

Was Sie zum Termin mitbringen

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I; ohne sie kann der Prüfingenieur die Fahrzeugdaten nicht abgleichen.
  • Bei Änderungen am Fahrzeug die Papiere dazu: Allgemeine Betriebserlaubnis, Teilegutachten oder Eintragung — typisch bei Rädern, Fahrwerk oder Anhängerkupplung.
  • Den Adapter für Felgenschlösser, damit die Räder abgenommen werden können.
  • Bei nachgerüsteter Gasanlage die zugehörige Prüfbescheinigung.

Woran die Plakette häufig scheitert

Die meisten Beanstandungen entstehen nicht am Motor, sondern an Kleinigkeiten, die im Alltag nicht auffallen:

  • defekte oder falsch eingestellte Beleuchtung,
  • Bremsbeläge und Bremsscheiben am Verschleißende, alte Bremsflüssigkeit,
  • Reifen unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern oder mit Rissen,
  • Rost an tragenden Teilen und an Brems- oder Kraftstoffleitungen,
  • Ölverlust, undichte Auspuffanlage, ausgeschlagene Fahrwerksgelenke,
  • Fehlerspeichereinträge an Airbag, ABS oder ESP.

Vieles davon lässt sich vorher erledigen. Wenn Sie unsicher sind, geben Sie Ihr Fahrzeug einfach zur Inspektion in denselben Termin — wir arbeiten an allen Fahrzeug-Fabrikaten und sehen die kritischen Punkte auf der Hebebühne.

Ohne Mängel, mit Mängeln, ohne Plakette

Das Ergebnis steht im Untersuchungsbericht. Ohne Mängel oder mit geringen Mängeln bekommt das Fahrzeug die Plakette; die geringen Mängel sollen Sie zeitnah in Ordnung bringen. Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln gibt es keine Plakette: Die Mängel müssen beseitigt und das Fahrzeug in der Regel innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgeführt werden, bei der dann nur noch die beanstandeten Punkte geprüft werden.

Weil Prüfung und Werkstatt bei uns unter einem Dach liegen, können wir Beanstandungen direkt bearbeiten und das Fahrzeug anschließend erneut vorführen. Benötigte Ersatzteile beschaffen wir selbst.

Wann Ihr Fahrzeug fällig ist

Für Pkw gilt in der Regel ein Abstand von 24 Monaten, fabrikneue Pkw müssen erstmals nach 36 Monaten vorgeführt werden. Maßgeblich ist der Monat auf der Plakette. Die Fristen und den Ablauf regelt § 29 StVZO mit Anlage VIII.

Einen Termin sprechen Sie am schnellsten telefonisch mit uns ab — 02203 932466. Sagen Sie dabei kurz, ob nur die Untersuchung ansteht oder ob wir vorher noch etwas kontrollieren sollen.

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